VERTRAULICH
§ DSGVO
AKTE NR. 2026/05.3 — THEMA: DATENSCHUTZ
TRACKING-ID 166.167.168.169

Wer sieht deine Daten — und mit welchem Recht?

Jeden Tag entscheidest du, ob du einer App, einem Shop oder einem Netzwerk Daten über dich gibst. Diese Akte zeigt, welche Regeln dabei gelten, wer deine Daten nutzt — und wo die Grenze zwischen Persönlichkeitsrecht und öffentlichem Interesse verläuft.

Notiz am Rand: „Welche Daten sollen geschützt werden?“ — Antwort in Akte I.
Akte I · Rechtlicher Grundsatz

Der gesetzliche Rahmen

Im Grundgesetz ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verankert: Jede Person entscheidet selbst, was mit ihren persönlichen Daten geschieht. Personenbezogene Daten sind dabei alle Informationen, die sich direkt oder indirekt einer bestimmten Person zuordnen lassen — auch eine Telefonnummer oder eine IP-Adresse reicht dafür aus. Besonders streng geschützt sind Daten zu ethnischer und kultureller Herkunft, politischen, religiösen und philosophischen Überzeugungen, Gesundheit und Sexualität sowie biometrische Daten.

Seit 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) diese Rechte einheitlich für die gesamte EU. Sieben Grundsätze aus Artikel 5 bestimmen, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen werden muss. Klicke eine Karte an, um sie zu „entschwärzen" — genau das ist auch dein gesetzliches Recht: Du darfst jederzeit Auskunft verlangen, welche Daten über dich verarbeitet werden.

0 von 7 Grundsätzen freigegeben
Akte II · Fälle aus der Praxis

Vier Fallakten

Reale Beispiele zeigen, wie schnell Datenschutz mit anderen Interessen kollidiert — etwa der Strafverfolgung, dem Geschäftsmodell eines Unternehmens oder politischer Einflussnahme. Öffne eine Akte, lies die Reflexionsfrage und positioniere deine eigene Einschätzung auf der Skala darunter.

Akte III · Wer nutzt Daten?

Datengestützte Dienste und Zugriffsrechte

Messenger-Dienste, soziale Netzwerke und Webshops sammeln Daten, um ihrer Kundschaft Komfort zu bieten — gleichzeitig werden dieselben Daten oft wirtschaftlich verwendet, etwa für personalisierte Werbung, oder sogar für politische Zwecke (siehe Fallakte IV). Weil Unternehmen so viele Daten verwalten, müssen sie genau regeln, wer innerhalb der Firma worauf zugreifen darf — über kennwortgeschützte Zugriffsrechte.

Vereinfachtes Beispiel eines Online-Versands: Wähle eine Rolle und sieh, auf welche Tabellen sie zugreifen darf.

Zusätzlich wird der Zugriff oft auch „waagrecht" eingeschränkt: Ein Kunde sieht in der Tabelle Kundendaten nur seinen eigenen Datensatz — nicht die Daten anderer Kundinnen und Kunden.

Akte IV · Selbsttest

Bist du datenschutzfit?

Acht Fragen zu den Grundsätzen, Begriffen und Fällen aus dieser Akte.

Akte V · Begriffe

Glossar zur digitalen Selbstverteidigung

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